Wir sind ein großer Verbund vieler Pflegedienste mit einem großen, gemeinsamen Ziel: Wir helfen Menschen, damit sie ein gutes, selbstbestimmtes Leben führen können.
Teilnehmer: Geschäftsführung, Arbeitsschutzbeauftragter, Betriebsarzt, Qualitätsmanagement
Betriebe und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb
Betriebe und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Die ASA – Sitzung ist ein Kommunikationsforum, in dem Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes besprochen werden.