Intensivpflege-WG ohne Zuzahlung: Mietfrei wohnen & versorgt sein
Intensivpflege-WG ohne Zuzahlung: Mietfrei wohnen & versorgt sein
Das Wichtigste in Kürze
- Die Intensivpflege-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf
- Bewohner erhalten 24-h-Versorgung durch ein spezialisiertes Intensivpflegeteam im eigenen Privatzimmer
- Den Großteil der Kosten tragen Kranken- und Pflegekasse; für Bewohner der Miacosa-WGs entfallen Miete und Zuzahlung vollständig
- Neu ab 2026: Die Pflegekasse zahlt 450 Euro monatlich pauschal für Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnformen (§45h SGB XI, Nachfolger des Wohngruppenzuschlags)
- Die Intensivpflege-WG kombiniert intensive medizinische Versorgung mit sozialem Leben und größtmöglicher Selbstbestimmung
- Miacosa betreibt mehrere Intensivpflege-WGs in Thüringen und Sachsen-Anhalt, darunter das Kompetenzzentrum in Hettstedt
Intensivpflege WG ohne Zuzahlung – für viele Betroffene und Familien klingt das zunächst zu gut, um wahr zu sein. Und doch ist es für Bewohner der Miacosa-Intensivpflege-Wohngemeinschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt Realität: keine Miete, keine Zuzahlung, dafür professionelle außerklinische Intensivpflege rund um die Uhr – in einem wohnlichen Umfeld mit eigenem Zimmer und echter Gemeinschaft.
Doch was genau ist eine Intensivpflege-WG? Wie funktioniert die Finanzierung? Und für wen kommt dieses Versorgungsmodell in Frage? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen – klar, verständlich und auf dem aktuellen Stand 2026.
Was ist eine Intensivpflege-WG?
Eine Intensivpflege-WG – auch Beatmungs-WG oder ambulant betreute Intensivpflege-Wohngemeinschaft genannt – ist eine spezielle Wohnform für Menschen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf. Mehrere Bewohner leben gemeinsam in einer barrierefreien Wohnung, jeder in seinem eigenen Privatzimmer. Rund um die Uhr ist ein spezialisiertes Intensivpflegeteam anwesend, das die notwendige medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellt.
Die rechtliche Grundlage für diese Versorgungsform bildet §37c SGB V für die medizinische Behandlungspflege und SGB XI für die Grundpflege. Seit dem 1. Januar 2026 erhält jeder Bewohner einer gemeinschaftlichen Wohnform zusätzlich einen Pauschalbetrag von 450 Euro monatlich aus der Pflegekasse gemäß dem neuen §45h SGB XI (eingeführt durch das BEEP-Gesetz als Nachfolger des bisherigen Wohngruppenzuschlags nach §38a SGB XI).
Im Unterschied zur vollstationären Pflege in einem Pflegeheim bleibt die Intensivpflege-WG ambulant: Die Bewohner schließen eigenständig Miet- und Pflegeverträge ab, behalten ihre Entscheidungsfreiheit und leben in einer wohnlichen, nicht klinischen Umgebung.
Intensivpflege-WG vs. häusliche 1:1-Versorgung: Ein Vergleich
Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Intensivpflege-WG oder Versorgung in den eigenen vier Wänden? Beide Modelle haben ihre Berechtigung – der Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede:
Intensivpflege-WG
| Merkmal | Intensivpflege-WG |
|---|---|
| Versorgungsform | Ambulant betreute Wohngemeinschaft mit 24-h-Intensivpflegeteam |
| Wohnen | Eigenes Privatzimmer mit individueller Gestaltung |
| Soziales Leben | Gemeinschaftsräume, Gruppenaktivitäten, soziale Teilhabe mit Mitbewohnern |
| Pflegeverhältnis | In der Regel 1:2 bis 1:3 (eine Fachkraft auf 2–3 Bewohner) |
| Miete / Unterkunft | In Miacosa-WGs: mietfrei für Bewohner |
| Zuzahlung | In Miacosa-WGs: keine Zuzahlung für Bewohner |
Eigene Häuslichkeit (1:1-Versorgung)
| Merkmal | Eigene Häuslichkeit (1:1-Versorgung) |
|---|---|
| Versorgungsform | Individuelle Versorgung im eigenen Zuhause durch spezialisierten Dienst |
| Wohnen | Eigene Wohnung oder Haus; Umbaukosten oft notwendig |
| Soziales Leben | Abhängig von Angehörigen und Besuchsdiensten |
| Pflegeverhältnis | 1:1 rund um die Uhr; sehr hoher Personaleinsatz |
| Miete / Unterkunft | Eigene Miet- oder Eigentumskosten |
| Zuzahlung | Gesetzliche Zuzahlung (10 % für max. 28 Tage/Jahr bei Erwachsenen) |
Fazit: Die Intensivpflege-WG ist besonders dann die bessere Wahl, wenn die häusliche Umgebung eine 24-h-Versorgung nicht sicherstellen kann, wenn soziale Kontakte und Gemeinschaft wichtig sind oder wenn der finanzielle und organisatorische Aufwand einer Einzelversorgung zu Hause zu hoch ist.
Wie wird die Intensivpflege-WG finanziert?
Die Finanzierung einer Intensivpflege-WG mag auf den ersten Blick komplex wirken – in der Praxis ist sie für die Bewohner jedoch gut geregelt. Der Großteil der Kosten wird von der Kranken- und Pflegekasse übernommen. Was bleibt, ist im Normalfall überschaubar – und bei Miacosa in Thüringen fällt für Bewohner kein Eigenanteil an.
| Kostenart | Kostenträger |
|---|---|
| Medizinische Behandlungspflege (Beatmung, Überwachung, Absaugen, Medikamente) | Krankenkasse (§37c SGB V) – übernimmt den Großteil |
| Grundpflege (Körperpflege, Lagerung, Ernährung) | Pflegekasse (SGB XI) – anteilig nach Pflegegrad |
| Gesetzliche Zuzahlung | Versicherter – 10 % der Pflegekosten, max. 28 Tage/Jahr; Kinder & Jugendliche befreit |
| Wohngruppenpauschale (neu: §45h SGB XI, ab 2026) | Pflegekasse – 450 €/Monat pauschal für Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnformen (Nachfolger des Wohngruppenzuschlags) |
| Miete & Lebenshaltungskosten | Grundsätzlich Versicherter aus eigenem Einkommen; in Miacosa-WGs: mietfrei für Bewohner |
Wichtig: Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Wenn eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, um verbleibende Kosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialamt ergänzende Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ziel ist es sicherzustellen, dass notwendige Intensivpflege niemals an finanziellen Hürden scheitert.
Die neue Wohngruppenpauschale 2026: 450 Euro monatlich
Das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, in Kraft seit 1. Januar 2026) hat den bisherigen Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI durch einen neuen, deutlich erhöhten Pauschalbetrag ersetzt: Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Versorgungsverträgen nach §92c SGB XI erhalten künftig 450 Euro monatlich aus der Pflegekasse (vorher: 224 Euro monatlich nach §38a SGB XI a. F.).
Diese Leistung gilt für alle Pflegebedurftigen ab Pflegegrad 1 in anerkannten gemeinschaftlichen Wohnformen und ist ein wichtiger Baustein für die Finanzierung der Intensivpflege-WG. Der Betrag wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt und soll die organisatorischen und gemeinschaftlichen Mehrkosten der WG-Versorgung abdecken.
Für wen ist eine Intensivpflege-WG geeignet?
Eine Intensivpflege-WG kommt grundsätzlich für alle Personen in Frage, bei denen außerklinische Intensivpflege verordnet wurde und die nicht (mehr) in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden können oder wollen. Typische Bewöhner sind:
- Beatmungspatientinnen und -patienten nach Klinikentlassung (z. B. nach Trauma, COPD-Exazerbation oder neurologischen Erkrankungen)
- Menschen mit Tracheostoma und dauerhaftem Intensivpflegebedarf
- Personen mit schwersten neurologischen Erkrankungen wie ALS, Locked-in-Syndrom oder fortgeschrittener Multipler Sklerose
- Betroffene, deren Angehörige eine häusliche 24-h-Versorgung nicht sicherstellen können
- Menschen, die sozialen Anschluss und Gemeinschaft suchen, ohne auf intensive Pflege verzichten zu müssen
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Pflegegrad | Pflegegrad 2 bis 5 (in der Regel Pflegegrad 3–5 bei Intensivpflegebedarf) |
| Ärztliche Verordnung | Verordnung der außerklinischen Intensivpflege auf Formular 62 B durch qualifizierten Vertragsarzt |
| Genehmigung Krankenkasse | Krankenkasse prüft und genehmigt die Versorgung; Medizinischer Dienst begutachtet jährlich |
| Wohnraumverfügbarkeit | Freier Platz in der Intensivpflege-WG; individuelle Eignungsprüfung durch den Pflegedienst |
| Weiteres | Individuelle Erstberatung und Bedarfserfassung; Unterstützung bei Anträgen und Überleitung |
So läuft der Einzug in eine Intensivpflege-WG ab
Der Weg in die Intensivpflege-WG lässt sich in der Praxis gut strukturieren:
- Erstberatung: Kontaktaufnahme mit dem Intensivpflegedienst, Schilderung der Pflegesituation und erstes Gespräch zu Eignung und Verfügbarkeit
- Bedarfserfassung: Gemeinsame Prüfung des individuellen Versorgungsbedarfs, des Pflegegrades und der bestehenden Verordnungen
- Krankenhaus-Überleitung: Bei Entlassung aus der Klinik koordiniert ein Sozialdienst die Überleitung; viele Intensivpflegedienste unterstützen aktiv beim Überleitungsmanagement
- Antrag und Genehmigung: Der Pflegedienst unterstützt bei der Beantragung der außerklinischen Intensivpflege bei der Krankenkasse
- Einzug: Einrichtung des Privatzimmers, Einführung in die WG-Gemeinschaft, Beginn der individuellen Pflegeplanung
Tipp für Angehörige: Möglichst frühzeitig mit der Planung beginnen – idealerweise noch während des Krankenhausaufenthalts. Ein guter Sozialdienst und ein erfahrener Intensivpflegedienst können alle behördlichen Schritte gemeinsam mit Ihnen gehen.
Intensivpflege-WG bei Miacosa: Mietfrei & ohne Zuzahlung in Thüringen
Die Miacosa Pflege-Gruppe betreibt mehrere Intensivpflege-Wohngemeinschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Was unsere WGs besonders auszeichnet: Für Bewohner fallen weder Miete noch Zuzahlungen an. Die Versorgung wird vollständig über die gesetzlichen Leistungen der Kranken- und Pflegekasse finanziert. Familien, die bisher Angst vor hohen Eigenanteilen hatten, können aufatmen.
Unser Kompetenzzentrum Außerklinische Intensivpflege in Hettstedt sowie weitere Standorte entlang der A38 zwischen Leipzig und Mühlhausen stellen sicher, dass Betroffene in Thüringen und Sachsen-Anhalt eine wohnortnahe, qualifizierte Versorgung erhalten. Unsere spezialisierten Intensivpflegeteams sind 24 Stunden im Einsatz, kennen die Bedürfnisse jedes Bewohners persönlich und begleiten Familien von der ersten Anfrage bis zur dauerhaften, stabilen Versorgung.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zur Verfügbarkeit unserer WG-Plätze, zur Finanzierung und zu allen Schritten der Überleitung.