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Überleitung Intensivstation nach Hause: So gelingt der Wechsel

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Überleitung Intensivstation nach Hause: So gelingt der Wechsel

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Übergang von der Intensivstation nach Hause erfordert frühzeitige Planung – idealerweise 3–4 Wochen vor der Entlassung
  • Jeder Patient hat gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch das Entlassmanagement des Krankenhauses (§39 Abs. 1a SGB V)
  • Das Krankenhaus kann außerklinische Intensivpflege für bis zu 7 Tage nach Entlassung direkt verordnen
  • Ein spezialisierter Intensivpflegedienst sollte den Patienten noch in der Klinik besuchen und den individuellen Pflegebedarf erfassen
  • Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel und Schulung der Angehörigen müssen vor dem Entlassungsdatum abgeschlossen sein
  • Miacosa unterstützt bei der gesamten Überleitung – von der Klinik bis zur dauerhaften, stabilen Versorgung zu Hause oder in der Intensivpflege-WG

Warum ist der Übergang von der Intensivpflege nach Hause so anspruchsvoll?

Die Entlassung aus der Intensivstation ist für Betroffene und Angehörige ein einschneidender Moment. Der Übergang Klinik Zuhause Intensivpflege bedeutet: Übernahme aller medizinischen und pflegerischen Verantwortlichkeiten, die bisher ein ganzes Klinikteam getragen hat – in die häusliche Umgebung oder eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft. Ohne strukturierte Vorbereitung entstehen gefährliche Versorgungslücken.

Die häufigsten Stolpersteine bei der Überleitung:

  • Zu später Start der Planung – Pflegedienste benötigen im Idealfall 3–4 Wochen Vorlauf für Teamaufbau und Genehmigungen
  • Fehlende oder unvollständige Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkasse
  • Wohnraum nicht rechtzeitig angepasst, Hilfsmittel nicht geliefert
  • Angehörige unzureichend geschult für Notfallsituationen
  • Kein Notfallplan und kein benannter Vertragsarzt für Folgeverordnungen

Das Entlassmanagement des Krankenhauses: Ihr Ausgangspunkt

Jeder Patient hat gemäß §39 Abs. 1a SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch das Entlassmanagement des Krankenhauses. Verantwortlich dafür sind in der Regel die Kliniksozialarbeiter, Case- oder Überleitungsmanager. Sie koordinieren die Entlassung, informieren die Kranken- und Pflegekasse und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Intensivpflegedienst oder einer Intensivpflege-WG.

Um das Entlassmanagement in Anspruch zu nehmen, ist Ihre Unterschrift erforderlich. Als Angehöriger benötigen Sie dafür eine Vollmacht oder einen Betreuungsbeschluss vom zuständigen Amtsgericht. Sprechen Sie das Klinikpersonal so frühzeitig wie möglich darauf an.

Besonderheit bei der außerklinischen Intensivpflege: Das Krankenhaus darf im Rahmen des Entlassmanagements die außerklinische Intensivpflege für einen Übergangszeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach Entlassung direkt verordnen – ohne dass zunächst ein niedergelassener Vertragsarzt eine Folgeverordnung ausstellen muss. Dies verhindert Versorgungslücken direkt nach der Entlassung.

Den richtigen Intensivpflegedienst auswählen

Die Wahl des richtigen Intensivpflegedienstes ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Überleitung. Ein qualifizierter Dienst sollte einen gültigen Versorgungsvertrag nach §132l SGB V nachweisen und bereits Erfahrung mit dem konkreten Krankheitsbild des Patienten mitbringen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:

  • Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen (§132l SGB V) vorhanden
  • Spezialisierung auf das Krankheitsbild (z. B. Beatmung, neurologische Erkrankungen)
  • Bereitschaft, den Patienten noch während des Klinikaufenthalts zu besuchen und den Pflegebedarf zu erfassen
  • Unterstützung bei der Beantragung der außerklinischen Intensivpflege und bei Anträgen
  • Schulungsangebot für Angehörige direkt in der Klinik und später zu Hause
  • Klares Konzept für Notfallmanagement und Ausfallregelungen

Verordnung und Genehmigung: Die rechtlichen Grundlagen

Grundlage jeder außerklinischen Intensivpflege ist die Verordnung auf Formular 62B durch einen besonders qualifizierten Vertragsarzt. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten muss zusätzlich eine Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung vorliegen – auch bereits im Krankenhaus.

Die Genehmigung durch die Krankenkasse und die Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung folgen nach der Verordnung. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Kranken- und Pflegekasse möglichst noch vor der Entlassung informiert werden.

Pflegegrad: Besteht noch kein Pflegegrad, sollte der Antrag bei der Pflegekasse spätestens mit der Entlassung gestellt werden. Bei außerklinischer Intensivpflege wird häufig Pflegegrad 3 bis 5 festgestellt, was den Anspruch auf zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung begründet.

Checkliste Übergang Klinik Zuhause Intensivpflege: Alles auf einen Blick

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Schritte rechtzeitig abzuhaken:

BereichAufgabe / Checkliste
SozialdienstEntlassmanagement des Krankenhauses kontaktieren; Einwilligung unterzeichnen; Vollmacht/Betreuungsbeschluss bereithalten
IntensivpflegedienstSpezialisierten Dienst frühzeitig kontaktieren (idealer Vorlauf: 3–4 Wochen); Klinikbesuch des Dienstes vereinbaren
Kranken-/PflegekasseKranken- und Pflegekasse informieren; Verordnung auf Formular 62B; Pflegegrad beantragen oder überprüfen lassen
Verordnung & GenehmigungPotenzialerhebung bei Beatmung/Tracheostoma sicherstellen; Verordnung und Genehmigung durch Krankenkasse einholen
Wöhnung / WGWohnraum auf Barrierefreiheit prüfen; ggf. Umbau beantragen (bis 4.180 € Zuschuss); alternativ Intensivpflege-WG prüfen
Hilfsmittel & TechnikPflegebett, Beatmungsgerät, Absauger, Monitoring: rechtzeitig über zugelassene Hilfsmittelversorger bestellen und liefern lassen
Schulung AngehörigeSchulungen durch den Pflegedienst vor Ort in der Klinik; Grundlagen der Beatmungs- und Tracheostomapflege, Notfallmaßnahmen
NotfallplanNotfallnummern (Pflegedienst, behandelnder Arzt, Notruf), Krisenprotokoll und Notfallmedikamente schriftlich festhalten
StromversorgungStromausfall-Konzept für technische Geräte; Stromanbieter über besondere Abhängigkeit informieren (Prioritätsstatus)
Arzt & NachsorgeNiedergelassenen Vertragsarzt mit AKI-Qualifikation für Folgeverordnungen benennen; ambulante Facharztanbindung sichern
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Pflegeberatung

Unsicher, welche Unterstützung für Ihre Situation passt?

Ob Alltagshilfe, Pflege oder Wohngemeinschaft – wir finden gemeinsam den Weg zu mehr Entlastung und Sicherheit. Vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir sind für Sie da.

Alle Beteiligten im Überblick: Wer macht was?

Der Übergang Klinik Zuhause Intensivpflege ist eine Teamleistung. Die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht ausdrücklich ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten vor:

AkteurAufgabe bei der Überleitung
Sozialdienst / EntlassmanagerKoordiniert die Entlassung; informiert Kasse; organisiert Anschlussversorgung; hat Ansprechpartner für Pflegedienste
Behandelndes ÄrzteteamStellt Verordnung auf Formular 62B aus; führt Potenzialerhebung durch; informiert übernehmenden Arzt
Kranken- und PflegekassePrüft und genehmigt die außerklinische Intensivpflege; beauftragt MD zur jährlichen Begutachtung
Außerklinischer IntensivpflegedienstBesucht Patienten in der Klinik; erstellt Pflegeplan; organisiert Hilfsmittel; schult Angehörige; startet Versorgung ab Tag 1
AngehörigeStimmen Versorgungsort ab; unterzeichnen Vollmacht/Verträge; nehmen an Schulungen teil; organisieren Wohnraumanpassung
Medizinischer Dienst (MD)Begutachtet jährlich am Versorgungsort, ob Voraussetzungen weiter erfüllt sind und Versorgungsqualität gesichert ist

Wohnraumanpassung und Hilfsmittel: Was muss vorbereitet sein?

Noch vor dem Entlassungsdatum müssen Wohnraum und Technik stimmen. Für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§40 SGB XI). Typische Anpassungen bei der außerklinischen Intensivpflege:

  • Schaffung eines ausreichend großen Pflegezimmers mit Platz für technische Geräte und eine Lagermöglichkeit für Pflegematerial
  • Barrierefreier Zugang, ggf. Rampe oder breitere Türen für Rollstuhl oder Pflegebett
  • Steckdosenanzahl und Stromversorgung für Beatmungsgerät, Monitoring und Absauger sicherstellen
  • Pflegebett, Beatmungsgerät, Absauggerät, Monitoring – rechtzeitig über zugelassene Hilfsmittellieferanten bestellen

Wichtig: Informieren Sie Ihren Stromanbieter über die Abhängigkeit von lebenserhaltenden elektrischen Geräten. In vielen Bundesländern können betroffene Haushalte einen Prioritätsstatus für die Wiederherstellung der Stromversorgung bei Ausfällen beantragen.

Schulung der Angehörigen: Vorbereitung auf den Ernstfall

Angehörige, die am Übergang Klinik Zuhause Intensivpflege beteiligt sind, tragen eine große Verantwortung. Ein guter Intensivpflegedienst bietet Schulungen direkt in der Klinik an, bevor der Patient entlassen wird. Inhalte sind:

  • Grundlagen der Beatmungspflege und des Beatmungsgeräts
  • Tracheostomapflege und Absaugen
  • Erkennen von Verschlechterungen und Notfallzeichen
  • Notfallmaßnahmen bis zum Eintreffen des Pflegeteams
  • Bedienung der technischen Geräte im Alltag

Zusätzlich sollte ein schriftlicher Notfallplan erstellt werden: mit Notfallnummern des Pflegedienstes, des behandelnden Arztes und des Rettungsdienstes, einem Protokoll für typische Krisensituationen sowie dem Lagerort von Notfallmedikamenten und Ersatzmaterial.

Überleitung mit Miacosa: Von der Intensivstation in gute Hände

Die Miacosa Pflege-Gruppe begleitet Betroffene und Familien beim Übergang Klinik Zuhause Intensivpflege – von der ersten Kontaktaufnahme über die Klinikvisite bis zur dauerhaften, stabilen Versorgung. Unsere spezialisierten Intensivpflegeteams in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind erfahren in der Versorgung beatmeter und tracheotomierter Patienten sowie in der Übernahme aus der Klinik.

Ist eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nicht möglich oder nicht gewünscht, bieten unsere Intensivpflege-Wohngemeinschaften – unter anderem am Kompetenzzentrum Außerklinische Intensivpflege in Hettstedt – eine wohnliche Alternative mit rund-um-die-Uhr-Versorgung, ohne Miete und ohne Zuzahlung für Bewohner. Sprechen Sie uns frühzeitig an – je mehr Vorlaufzeit, desto reibungsloser gelingt der Wechsel.

Anja Niemann ist Autorin dieses Artikels und berät auch gern zum Thema.