Fortbildungen sind ein unverzichtbares Mittel, bestehende Kenntnisse zu vertiefen und zu aktualisieren. Kompetenz und Qualifikation werden dadurch erweitert und erhalten. Aus diesen Gründen haben Mitarbeitende das Recht und die Verantwortung sowie die Pflicht, sich fortzubilden, denn „die beste Pflege ist die, die sich stets weiterbildet.“

„Wissen ist die beste Vorbereitung auf die Zukunft.“

Florence Nightingale

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Wichtige Neuigkeiten zur Fortbildung!

Ab Februar 2026 wird smartAware als digitale Plattform für Fort- und Weiterbildungen für unsere Mitarbeitenden verfügbar sein. Aktuell finden noch die Anwenderschulungen für die Leitungskräfte statt, damit sie die Plattform optimal nutzen und weitergeben können.

Die Freigabe zur Nutzung von smartAware erfolgt schrittweise, abhängig von den jeweiligen Standorten und der jeweiligen Leitungsebene. Daher kann es je nach Standort variieren, wann genau die Nutzung für die Mitarbeitenden freigeschaltet wird.

Eine wichtige Grundlage für den gesamten Fortbildungsprozess bildet die neu erstellte Verfahrensanweisung (VAW) Fortbildungsmanagement 2026, die die detaillierten Abläufe und Anforderungen für die Nutzung von smartAware beschreibt. Die Verfahrensanweisung sowie alle weiteren Informationen zum Fortbildungsmanagement sind ab sofort für alle Mitarbeitenden zugänglich. Sie können diese Dokumente in folgenden Systemen einsehen:

  • Digitales QM auf dem Server (Pfad: Daten (P:) - QM Handbuch Miacosa-Pflege)
  • MediFox Ambulant unter Dokumentation – QM-Handbuch
  • MediFox Connect im Ordner "Fortbildungen"

Wir bitten Sie, die Verfahrensanweisung und die weiteren Informationen aufmerksam zu lesen, damit Sie sich gut auf die kommende Nutzung von smartAware vorbereiten können.

Mit der Einführung von smartAware erwarten wir eine noch effizientere und flexiblere Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Wir sind überzeugt, dass diese digitale Lösung Ihre berufliche Entwicklung unterstützt und unsere Qualität in der Pflege langfristig stärkt.

Bleiben Sie gespannt auf weitere Updates – wir halten Sie über den Fortschritt und die Freigabezeitpunkte auf dem Laufenden.

Stand: Januar 2026

Fortbildungsplaner

Aushangpflichtige Gesetze

Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Texte den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen.

Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Gewerbeordnung (GewO, Auszug)
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)

Weitere Gesetzestexte finden unsere Mitarbeitenden unter:

Gesetze-im-internet.de