Fortbildungen sind ein unverzichtbares Mittel, bestehende Kenntnisse zu vertiefen und zu aktualisieren. Kompetenz und Qualifikation werden dadurch erweitert und erhalten. Aus diesen Gründen haben Mitarbeitende das Recht und die Verantwortung sowie die Pflicht, sich fortzubilden, denn „die beste Pflege ist die, die sich stets weiterbildet.“

„Jeder Mensch ist fähig, sich zu entwickeln, zu wachsen und sich selbst zu verwirklichen. Er kann entscheiden, handeln und verantworten.“

Monika Krohwinkel

Fortbildungsplaner

Der Anmeldeprozess ist den Leitungskräften und Mitarbeitenden bereits aus dem Vorjahr bekannt und bleibt unverändert. Die entsprechende Verfahrensanweisung ist für das Jahr 2025 angepasst und steht zur Einsichtnahme im QM-System zur Verfügung.

Aushangpflichtige Gesetze

Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Texte den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen.

Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Gewerbeordnung (GewO, Auszug)
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)

Weitere Gesetzestexte finden unsere Mitarbeitenden unter:

Gesetze-im-internet.de